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Krankenversicherung
Seit 1989 bestehen Arzneimittelfestbeträge, die die Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung vor überhöhten Arzneimittelpreisen schützen sollen. Festbeträge sind Höchstbeträge für die Erstattung von Arzneimittel-Preisen durch die gesetzlichen Krankenkassen. Für vergleichbare und somit austauschbare, aber unterschiedlich teure Medikamente, wird ein einheitlicher, maximaler Erstattungsbetrag festgesetzt, der für alle Krankenkassen bindend ist, der so genannte Festbetrag. Verordnet der Arzt ein Arzneimittel, dessen Preis über dem Festbetrag liegt, muss der Patient den Differenzbetrag zusätzlich entrichten. Gegenwärtig existieren Festbeträge für über 24.100 Arzneimittelpackungen (sprich verschiedene Fertigarzneimittel unter Berücksichtigung von Wirkstärken, Packungsgrößen und Darreichungsformen).
