Freiwillige Versicherung

Wer nicht bereits pflichtversichert ist, kann sich freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichern. Berechtigt sind alle Deutschen, im In- und Ausland, und alle Ausländer, die älter als 16 Jahre sind und in Deutschland leben. Der Beitrag ist frei wählbar. Er muss zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag liegen.

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