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Hausrat & Gebäude
Mitversichert sind auch Frostschäden an Leitungswasser führenden Installationen (z. B. Toilettenbecken) sowie Frost- und sonstige Bruchschäden an deren Zu- und Ableitungsrohren, soweit diese Dinge von Ihnen als Mieter auf eigene Kosten eingebracht wurden und Sie die Verantwortung dafür tragen.
