Aus der Kategorie:
KFZ (Auto, Motorrad, LKW)
Die Führerscheinregelung besagt:
Ein PKW kann in die SF 1/2 eingestuft werden, wenn der Versicherungsnehmer selbst mindestens drei Jahre im Besitz einer PKW- oder Motorrad-Fahrerlaubnis ist, die von einem EG-Mitgliedsstaat ausgestellt wurde.
