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Hausrat & Gebäude
Gebäudebestandteile sind zur Erstellung des Gebäudes eingefügte Sachen. Würde man diese vom Gebäude trennen wollen, würden sie entweder zerstört oder in ihrem eigentlichen Wesen verändert.
Weitestgehend zählen zu "Gebäudebestandteilen" jene Bestandteile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind und dazu dienen, dauerhaft gemeinsam mit dem Gebäude genutzt zu werden. Dies sind beispielsweise Türen, Fenster, Decken- und Wandvertäfelungen, Tapeten und Einbaumöbel.
Wichtig: Für die Haftung im Schadenfall ist entscheidend, wer die Gebäudebestandteile beschafft hat. Wenn ein Mieter Gebäudebestandteile auf eigene Kosten und mit entsprechender Gefahrtragung in ein Gebäude einbringt, so sind diese nicht mehr Bestandteil der Wohngebäude-Versicherung, sondern der Hausrat-Versicherung des Mieters.
