Gebündelte Versicherung

"Gebündelte Versicherung" meint, dass beispielsweise zwei selbstständige Verträge, (wie die Wohngebäude- und die Glasversicherung) in einer einzigen Police gebündelt, beziehungsweise dokumentiert werden. Es handelt sich trotz "Bündelung" um zwei rechtlich selbstständige Verträge. Allgemein werden bei der "Gebündelten Versicherung" mehrere Versicherungsverträge gegen Gefahren mit unterschiedlichen Bedingungen in einer Police zusammengefasst. Für jeden einzelnen Vertrag wird eine gesonderte Prämie ausgewiesen. Die Verträge sind einzeln kündbar. Beispiele: Wohngebäude- und Glasversicherung in einer Police, Familienschutzversicherung mit Hausrat-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutz-Versicherung. Im Gegensatz dazu wird bei einer kombinierten Versicherung eine Mehrzahl von Gefahren in einem einheitlichen Bedingungswerk versichert. Es gilt das Prinzip: "Ein Antrag, ein Versicherungsschein, eine Prämie." Die Kündigung der Versicherungsnehmers bezieht sich hier auf den gesamten Vertrag. Beispiele für die kombinierte Versicherung: Verbundene Hausratversicherung, Verbundene Wohngebäude-Versicherung

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