Gefahrerhöhung

Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich nach dem Versicherungsabschluss eine höhere Gefährdung der versicherten Sache(n) ergibt. Der Versicherungsnehmer muss die Versicherung aufgrund der Anzeigepflicht über eine Gefahrerhöhung informieren. Dies bezieht sich auf alle Gefahren, aufgrund der die Konditionen durch die Versicherung verändert werden könnten. Sie darf Leistungen verweigern, falls der Versicherungsnehmer eine Risikoerhöhung nicht mitteilt. Eine Hausratversicherung beispielsweise muss informiert werden, wenn ein Baugerüst an der Wohnung des Versicherten angebracht wird, da dies die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs erhöht.

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