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Allgemeine Versicherungsbegriffe
Der Unfallbegriff umfasst nahezu alle Bereiche, in denen Sie eine Tätigkeit ausüben. Ganz gleich, ob Sie einen Schaden bei der Arbeit, bei Sport und Spiel, im Haushalt oder bei Ihrem Hobby erleiden, die Unfallversicherungsbedingungen gewähren Ihnen immer Schutz. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Dazu gehört auch, dass Ihr Versicherungsschutz nicht zeitlich oder räumlich eingeschränkt wird. Das bedeutet für Sie, dass Sie nach § 1 II AUB rund um die Uhr und in der ganzen Welt Versicherungsschutz genießen.
