Geringfügige Beschäftigung

Geringfügige Beschäftigung bzw. geringfügige selbstständige Tätigkeiten sind versicherungsfrei. Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn Ihre Beschäftigung regelmäßig weniger als 15 Stunden (gesetzliche Krankenversicherung / Arbeitslosenversicherung) bzw. 18 Stunden (gesetzliche Rentenversicherung) in der Woche ausgeübt wird und Ihr monatliches Arbeitsentgelt regelmäßig 400? nicht übersteigt. Liegt der Verdienst in diesem Bereich, fallen für den Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben an. Der Verdienst ist dann also Brutto für Netto. Der Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von 25%.

Zurück