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Krankenversicherung,
Berufsunfähigkeit
und Unfall
Die Gesetzliche Unfallversicherung hat folgende Aufgabengebiete:
· Prävention (Verhütung von Arbeitsunfällen und erste Hilfe)
· Rehabilitation (Leistungen zur Rehabilitation der Unfallverletzten)
· Entschädigung (Entschädigung durch Geldleistungen)
Wenn Sie in einem Arbeits-, Ausbildungs-, oder Dienstverhältnis stehen, sind Sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Auch Kinder und Jugendliche bei Aus- und Fortbildung. Beachten Sie aber, dass Sie in der GUV nur bei Arbeits- und Wegeunfällen, nicht aber bei Unfällen in der Freizeit versichert sind.
