Das deutsche Steuersystem sieht eine progressive Steigerung der Steuersätze in Abhängigkeit von dem zu versteuernden Einkommen des Steuerpflichtigen vor. Danach sollen die Empfänger von hohen Einkommen mit höheren Steuersätzen belastet werden, die Bezieher von geringeren Einkommen mit niedrigeren Steuersätzen. Insgesamt wurden die Steuersätze seit dem Jahr 2000 immer wieder leicht gesenkt. Seit dem Jahr 2007 gilt ein Höchststeuersatz von 45 Prozent, er entspricht der sogenannten „Reichensteuer“. Der Höchststeuersatz gilt ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro für die Alleinveranlagung und 500.000 Euro für die Zusammenveranlagung. Über diesen Höchststeuersatz von 45 Prozent hinaus steigt der Steuersatz nicht mehr an. Mit einem Höchststeuersatz von 45 Prozent liegt Deutschland im internationalen Vergleich damit relativ weit oben was die Höhe der Steuern für sogenannte Besserverdiener betrifft.
