Insassenunfallversicherung

Aus den Kategorien: KFZ (Auto, Motorrad, LKW) und Unfall
Werden Insassen eines Fahrzeugs durch die schuldhafte Herbeiführung eines Unfalls verletzt oder getötet, ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung des Verursachers zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet. Diese Regelung birgt drei Risiken: · Kann kein Schuldiger ermittelt werden (z. B. Fahrerflucht), kann auch kein Anspruch durchgesetzt werden. · Liegt für den Verursacher ein unabwendbares Ereignis vor, kann er sich von der Haftung befreien (z.B. ein neuer Reifen platzt aus unbekannter Ursache). · Wenn Personen Insassen eines Fahrzeugs sind, das aufgrund eines technischen Versagens diese Personenschäden verursachte, so können bei nichtgewerbsmäßiger Beförderung keine Forderungen gegenüber dem Halter des Fahrzeugs durchgesetzt werden (Fahrgemeinschaften, Tramper, Familienangehörige). Die Insassenunfallversicherung komplettiert also den Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug. Unabhängig von der Schuldfrage und unabhängig von Zahlungen anderer Versicherungen leistet die Insassenunfallversicherung im Rahmen des vereinbarten Versicherungsumfangs. Versicherbar sind in der Insassen-Unfallversicherung Versicherungssummen bei Tod, Dauerfolgen (Invalidität), Tagegeld und Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld. Darüber hinaus gewähren die Versicherungsgesellschaften beitragsfrei ein zusätzliches Krankenhaustagegeld, wenn die versicherten Personen im Schadenfall ihrer Anschnallpflicht nachgekommen sind. Eine versicherte Leistung wird fällig, wenn die versicherten Personen durch einen Unfall Schaden nehmen, der in "ursächlichem Zusammenhang" mit dem Lenken, Benutzen, Behandeln, dem Be- und Entladen sowie Abstellen des Kraftfahrzeugs steht. Unfälle beim Ein- und Aussteigen sind mitversichert.

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