Die Internationale (grüne) Versicherungskarte dient Ihnen im Ausland zum Nachweis einer Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Sie sollte bei Fahrten ins Ausland mitgeführt werden, da einige Staaten (z.B. Polen) bei Grenzübertritt diesen Nachweis verlangen.
In jedem Land gibt es für den Schadenfall Abwicklungsstellen (so genannte Grüne-Karte-Büros). In Deutschland nimmt diese Funktion der Verband der Schadenversicherer wahr.
In den AKB ist dazu bestimmt:
"... In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssummen."
(In Deutschland mindestens gesetzliche Deckung nach Pflichtversicherungsgesetz)
