Sie deckt die bei der Jagd entstehenden Haftpflichtrisiken ab. Eingeschlossen sind Schäden, die durch die Jagdtätigkeit und beim erlaubten Besitz und Gebrauch von Schusswaffen entstehen. Mitversichert ist auch das Halten und Führen von bis zu drei Jagdhunden. Diese Versicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Pflichtversicherung.
