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Krankenversicherung
Sie sind als Arbeitnehmer nicht krankenversicherungspflichtig und können sich somit privat versichern, wenn Ihr Bruttojahreseinkommen über 47.700 Euro liegt. Diese Gehaltsgrenze ist die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze). Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen unter anderem: - Arbeitsentgelt (Lohn bzw. Gehalt), - regelmäßige Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), - pauschale Überstundenvergütung, - Sachbezüge, - vertraglich geregelter Bereitschaftsdienst bzw. Rufbereitschaft, - Vermögenswirksame Leistungen.
