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KFZ (Auto, Motorrad, LKW)
Die Verordnung regelt für alle Versicherer einheitlich:
· Geltungsbereich der Versicherung,
· Versicherte Schäden,
· Versicherte Personen,
· Ausschlüsse,
· Obliegenheiten des Versicherten vor Eintritt des Versicherungsfalles,
· Obliegenheiten des Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalles,
· vorläufige Deckung.
Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies die Sicherheit, bei jedem in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu vergleichbaren "Allgemeinen Bedingungen" abschließen zu können.
Besonderheit : Die in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung festgelegten Grundsätze sind Mindestanforderungen. Sie können im Kundeninteresse erweitert werden. So können der Geltungsbereich erweitert, Ausschlüsse und Obliegenheiten aber nur reduziert werden.
