Kfz-Pflichtversicherungsverordnung

Aus der Kategorie: KFZ (Auto, Motorrad, LKW)
Die Verordnung regelt für alle Versicherer einheitlich: · Geltungsbereich der Versicherung, · Versicherte Schäden, · Versicherte Personen, · Ausschlüsse, · Obliegenheiten des Versicherten vor Eintritt des Versicherungsfalles, · Obliegenheiten des Versicherten nach Eintritt des Versicherungsfalles, · vorläufige Deckung. Für Sie als Versicherungsnehmer bedeutet dies die Sicherheit, bei jedem in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu vergleichbaren "Allgemeinen Bedingungen" abschließen zu können. Besonderheit : Die in der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung festgelegten Grundsätze sind Mindestanforderungen. Sie können im Kundeninteresse erweitert werden. So können der Geltungsbereich erweitert, Ausschlüsse und Obliegenheiten aber nur reduziert werden.

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