Leistungsfreiheit

Aus der Kategorie: Hausrat & Gebäude

Unter Leistungsfreiheit des Versicherers ist zu verstehen, dass er von seiner Pflicht zur Leistung – in der Regel zur Übernahme von Kosten – aus unterschiedlichen Gründen befreit wird. Die Ursachen dafür können darin liegen, dass der Versicherte keine Leistungen geltend gemacht hat. Das ist häufig in der privaten Krankenversicherung der Fall, wenn der Versicherte keine Kostenübernahmen beansprucht hat und dafür im Gegenzug beispielsweise eine Beitragsrückerstattung erhält. Leistungsfreiheit kann aber auch bestehen, wenn der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit verletzt hat und einer seiner vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Hier sind die Regelungen allerdings recht eng gesteckt, so dass der Versicherer nur in sehr eingeschränkten Fällen das Recht hat, die Leistung zu verweigern. Diese Möglichkeiten muss man als Versicherter wiederum kennen, um nicht im Zweifelsfall von einem Leistungsausschluss betroffen zu sein, und damit entstehende Kosten aus einem Schaden selbst zahlen zu müssen.

Passende Produkte und Informationen:

Zurück