Unter Leistungsfreiheit des Versicherers ist zu verstehen,
dass er von seiner Pflicht zur Leistung – in der Regel zur Übernahme von Kosten
– aus unterschiedlichen Gründen befreit wird. Die Ursachen dafür können darin
liegen, dass der Versicherte keine Leistungen geltend gemacht hat. Das ist
häufig in der privaten Krankenversicherung der Fall, wenn der Versicherte keine
Kostenübernahmen beansprucht hat und dafür im Gegenzug beispielsweise eine
Beitragsrückerstattung erhält. Leistungsfreiheit kann aber auch bestehen, wenn
der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit verletzt hat und einer seiner
vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Hier sind die Regelungen
allerdings recht eng gesteckt, so dass der Versicherer nur in sehr
eingeschränkten Fällen das Recht hat, die Leistung zu verweigern. Diese
Möglichkeiten muss man als Versicherter wiederum kennen, um nicht im
Zweifelsfall von einem Leistungsausschluss betroffen zu sein, und damit
entstehende Kosten aus einem Schaden selbst zahlen zu müssen.
