Die Luftfahrt-Haftpflichtversicherung ist die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für den Betrieb von Luftfahrzeugen. Diese Versicherungspflicht besteht für alle Motor- und Segelflugzeuge, für Flugdrachen, Schirmdrachen und Fallschirme sowie für alle motorbetriebenen Flugmodelle ab 5 kg.
