Luftfahrtunfallversicherung

Aus den Kategorien: Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit und Unfall
Wegen des erhöhten Risikos kann der Versicherungsschutz nur über eine der folgenden Versicherungen erfolgen: den Deutschen Luftpool (DLP-Rückversicherungsgemeinschaft) für Flugzeugpersonal, Fallschirmspringer, Drachenflieger etc. die namentliche Luftfahrt-Unfallversicherung für Luftfahrzeugführer, Begleiter oder Fluggast die obligatorische Passagier-Unfallversicherung (OPUV), die Luftfahrtunternehmen für Fluggäste abschließen müssen.

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