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Hausrat & Gebäude
Behördliche Auflagen zur Absicherung von Gebäuden können zu
Mehrkosten führen, wenn ein Schaden an einem Gebäude beseitigt werden muss. Ist
die Kostenübernahme für behördliche Auflagen im Leistungsspektrum der
Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, dann können diese bei der Versicherung
entsprechend geltend gemacht werden. Angesetzt wird in diesem Fall ein
marktüblicher Wert für diese Kosten.
