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Hausrat & Gebäude
Leistet eine Versicherung eine Entschädigung für einen
entstandenen Schaden, dann wird die Höhe der Entschädigung mit dem Zeitpunkt
des Eintritts des Versicherungsfalls festgelegt. Im Einzelfall können
allerdings auch Mehrkosten durch Preissteigerungen entstehen, die während dem
Eintritt des Versicherungsfalls und der Beseitigung des Schadens anfallen. Der
Versicherungsschutz kann solche Mehrkosten aufgrund von Preissteigerungen
grundsätzlich abdecken.
