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Hausrat & Gebäude
Bei privat und gewerblich vermieteten Räumen kann eine Absicherung gegen
Mietverluste abgeschlossen werden. Sie sorgt dafür, dass Verluste aus
Mieteinnahmen durch eine Versicherung getragen werden, wenn Räumlichkeiten
aufgrund von Feuer-, Leitungswasser oder Sturmschäden über einen längeren
Zeitraum nicht vermietet werden können. Dies wird besonders relevant, wenn die
Miete der Räumlichkeiten genutzt wird um ein laufendes Darlehen damit zu
tilgen. Die Mietverlustversicherung greift für einen Zeitraum von maximal 12
Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Räume erstmals nicht mehr benutzbar waren.
Eine Verlängerung auf 24 Monate ist gegen eine Erhöhung der Prämie möglich.
