Mindestdeckung

Aus der Kategorie: KFZ (Auto, Motorrad, LKW)

Der Begriff der Mindestdeckung stammt aus der Kraftfahrzeugversicherung. Hier schreibt der Gesetzgeber in der Haftpflichtversicherung die Deckungssummen vor, damit entstehende Sach-, Personen- oder Vermögensschäden in einem minimalen Umfang abgedeckt sind. Die Mindestdeckung beträgt 1.000.000 Euro für Sachschäden, 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Die angebotenen Deckungssummen der Versicherer liegen in aller Regel aber höher als diese vorgeschriebene Mindestdeckung. Allerdings ist die Versicherungsprämie auch abhängig von der gewählten Deckungssumme und steigt mit ihrer Höhe, deshalb ist die Deckungssumme so zu wählen, dass sie zu den Anforderungen des Versicherten passt.

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