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KFZ (Auto, Motorrad, LKW)
Der Begriff der Mindestdeckung stammt aus der
Kraftfahrzeugversicherung. Hier schreibt der Gesetzgeber in der
Haftpflichtversicherung die Deckungssummen vor, damit entstehende Sach-,
Personen- oder Vermögensschäden in einem minimalen Umfang abgedeckt sind. Die
Mindestdeckung beträgt 1.000.000 Euro für Sachschäden, 7,5 Millionen Euro für
Personenschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Die angebotenen
Deckungssummen der Versicherer liegen in aller Regel aber höher als diese
vorgeschriebene Mindestdeckung. Allerdings ist die Versicherungsprämie auch
abhängig von der gewählten Deckungssumme und steigt mit ihrer Höhe, deshalb ist
die Deckungssumme so zu wählen, dass sie zu den Anforderungen des Versicherten
passt.
