Ordnungswidrigkeit

Aus den Kategorien: KFZ (Auto, Motorrad, LKW) und Rechtsschutz

Ordnungswidrigkeiten sind definiert als Verstöße gegen geltendes Recht, die allerdings nicht so schwerwiegend sind, dass sie einen kriminellen Gehalt haben. Deshalb werden sie nicht mit einer Strafe, sondern nur mit einer Geldbuße belegt. Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig in der Rechtschutzversicherung interessant, wenn sich ein Versicherter gegen eine angebliche Ordnungswidrigkeit zur Wehr setzt. Andere Versicherungszweige sind von Ordnungswidrigkeiten in der Regel nicht betroffen.

Zurück