Ordnungswidrigkeiten sind definiert als Verstöße gegen
geltendes Recht, die allerdings nicht so schwerwiegend sind, dass sie einen
kriminellen Gehalt haben. Deshalb werden sie nicht mit einer Strafe, sondern
nur mit einer Geldbuße belegt. Ordnungswidrigkeiten werden regelmäßig in der
Rechtschutzversicherung interessant, wenn sich ein Versicherter gegen eine
angebliche Ordnungswidrigkeit zur Wehr setzt. Andere Versicherungszweige sind
von Ordnungswidrigkeiten in der Regel nicht betroffen.
