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Unfall
Das Prinzip der Progression greift vor allem in der Unfallversicherung.
Hier werden unterschiedliche Progressionen angeboten, sie liegen üblicherweise
zwischen 225 Prozent und 500 Prozent. Progression bedeutet, dass die
Versicherung eine besonders hohe Entschädigung bei starker Invalidität leistet.
Bei einer 500-prozentigen Progression beispielsweise erhält der Versicherte bei
Vollinvalidität 500 Prozent der vereinbarten Grundsumme statt 100 Prozent.
