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KFZ (Auto, Motorrad, LKW)
Nur wenige Versicherungssparten sind mit so vielen Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen hinterlegt, wie die Kraftfahrtversicherung. Die Besonderheiten des Massenrisikos "Kraftfahrzeug" bedingen einen festen Gesetzes- und Verordnungsrahmen, der die aktuellen Erfordernissen berücksichtigen muss.
Die grundlegenden Tatbestände, die eine Schadenersatzpflicht auslösen, sind allgemein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie speziell in anderen Gesetzen (z.B. Straßenverkehrsgesetz) geregelt.
