Regelleistungen

Aus den Kategorien: Krankenversicherung und Unfall
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung für einen notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt werden als Regelleistungen bezeichnet. Hier wird die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer sowie die Behandlung vom Dienst habenden Arzt übernommen

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