Rentenversicherung, gesetzliche (GRV)

Aus der Kategorie: Altersvorsorge

Die gesetzliche Rentenversicherung ist der größte Zweig im deutschen Sozialversicherungssystem. Sie deckt die Altersrente, die Rente wegen Erwerbsunfähigkeit und Witwen- und Waisenrente ab. Die Finanzierung der Rentenversicherung erfolgt im Umlageverfahren, nach dem die heute berufstätige Generation die aktuelle Rentnergeneration mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung finanziert. Gerade dieses System bringt die gesetzliche Rentenversicherung an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit – immer weniger Berufstätige müssen immer mehr Rentner bezahlen. In der Folge wurden Rentenleistungen immer weiter gekürzt und die Rente mit 67 eingeführt. Der Beitrag zur Rentenversicherung ergibt sich aus dem versicherungspflichtigen Arbeitsentgelt und dem Beitragssatz, der aktuell bei 19,9 Prozent liegt, versicherte ist das Arbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der darüber hinaus gehende Anteil des Einkommens verbleibt beitragsfrei. Der Beitrag zur Rentenversicherung wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer getragen.

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