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KFZ (Auto, Motorrad, LKW)
Gilt ein Versicherungsvertrag nicht als schadenfrei, wird er für das auf die Schadenmeldung (oder für das auf die erstmalige Entschädigungsleistung oder Rückstellung) folgende Kalenderjahr in der Schadenfreiheit neu eingestuft. Diese schadenbedingte Umstufung ist in den meisten Fällen mit einer Erhöhung des Beitragssatzes und damit mit einer Erhöhung des zu zahlenden Beitrags verbunden.
Der neu eingestufte Versicherungsvertrag muss wiederum ein Jahr schadenfrei verlaufen, damit im kommenden Jahr eine Besserstufung erfolgen kann. Während die Umstufung nach einem schadenfreien Kalenderjahr von SF-Klasse zu SF-Klasse in Einzelschritten erfolgt, wird
die schadenbedingte Rückstufung durch Überspringen mehrerer Klassen nach unten vorgenommen.
Hinweis :
Jedes Versicherungsunternehmen legt die Rückstufungsschritte eigenständig fest. Es gibt keine verbandseinheitlichen Regeln mehr. Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung haben einen voneinander unabhängigen Schadenverlauf. Ein regulierter Haftpflichtschaden hat keinerlei Auswirkungen auf die Schadenfreiheit in der Fahrzeugvollversicherung und umgekehrt.
