Das System der Sozialversicherung in Deutschland besteht aus fünf Säulen und deckt die gesetzliche Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Pflegeversicherung ab. Bis Ende 1994 bestand das System lediglich aus vier Säulen, am 01. Januar 1995 kam die gesetzliche Pflegeversicherung dazu. Die Beiträge zu den Sozialversicherungen werden vom Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen, in der Krankenversicherung liegt der Teil des Arbeitnehmers allerdings um derzeit 0,9 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts höher. Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden ausschließlich vom Arbeitgeber getragen. Soweit Selbständige und Freiberufler ebenfalls von der gesetzlichen Versicherungspflicht betroffen sind, müssen sie ihre Beiträge in vollem Umfang selbst tragen.
