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Krankenversicherung
Studenten sind bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, versicherungspflichtig (Ausnahmen wie z.B. beim 2. Bildungsweg möglich). Der Anspruch auf Familienversicherung geht jedoch vor. Diese endet aber mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Ab da muss sich der Student selbst gesetzlich versichern Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist zum Semesterbeginn möglich.
