Unfallbegriff

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden. Diese Definition enthält die fünf Merkmale des Unfallbegriffes: · plötzlich · von außen · unfreiwillig · Gesundheitsschädigung · Ereignis Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der AUB vor.

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