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Allgemeine Versicherungsbegriffe,
Krankenversicherung,
Berufsunfähigkeit
und Unfall
Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen auf Ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleiden.
Diese Definition enthält die fünf Merkmale des Unfallbegriffes:
· plötzlich
· von außen
· unfreiwillig
· Gesundheitsschädigung
· Ereignis
Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der AUB vor.
