Arbeitgeber haben in Zusammenarbeit mit den Trägern der Unfallversicherung – den Berufsgenossenschaften – die Verpflichtung, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten von Beginn an zu vermeiden und alle zur Verhütung von Unfällen zu tun. Dazu sind fachlich versierte und ausgebildete Mitarbeiter zu benennen, die die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften regelmäßig kontrollieren und den Unternehmer in allen Fragestellungen kompetent beraten. Die rechtliche Grundlage hierfür sind die Unfallverhütungsvorschriften. Zur Unfallverhütung am Arbeitsplatz gehört auch die Ausbildung von ausgewählten Mitarbeitern in Fragen der Ersten Hilfe. Ein Verstoß der Mitarbeiter oder des Unternehmens gegen die Unfallverhütungsvorschriften kann mit Bußgeldern bestraft werden.
