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Allgemeine Versicherungsbegriffe
§ 823 im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) liefert die Hauptgrundlage für die sog. Verschuldungshaftung. Dort sind die Tatbestände beschrieben, die eine Schadenersatzpflicht zur Folge haben. Das sind:
· Verschulden
· Rechtsgutverletzung
· Widerrechtlichkeit
· adäquater Kausalzusammenhang
· Deliktsfähigkeit
