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Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze ist die Obergrenze, bis zu der Arbeiter und Angestellte versicherungspflichtig sind.
Sie liegt im Jahr 2007 bei einem Jahresbruttoeinkommen von 47.700,00 EUR.
Die Versicherungspflichtgrenze errechnet sich aus dem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt multipliziert mit zwölf (Monate). Hinzuzurechnen sind Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sowie Überstundenvergütungen, wenn sie mit einem Pauschalbetrag ständig vergütet werden. Wird die Versicherungspflichtgrenze Überschritten, entfällt die gesetzliche Versicherungspflicht. Der Betroffene kann entscheiden, ob er auch weiterhin als freiwillig Versicherter in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt oder einer privaten Krankenversicherung beitritt.
