Zahlungsweise

Die Zahlung des Jahresbeitrages in halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Raten erfordert einen Ratenzuschlag (für Zinsverlust und höhere Verwaltungskosten) üblicherweise von - 3 % für halbjährliche Zahlungsweise - 5 % für vierteljährliche Zahlung - 6 % für monatliche Zahlung für alle Antragsarten. Monatliche Zahlungsweise setzt meist voraus, dass die Beiträge im Lastschriftverfahren abgebucht werden. Ist dies nicht möglich, so ist eine andere Zahlungsweise zu vereinbaren.

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