Kapitalentnahme für Wohneigentum

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Kapitalentnahme für Wohneigentum

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Von dem in Altersvorsorgeverträgen, auch Riester-Renten genannt, (gemäß dem Altersvermögensgesetz AVmG) angesammeltem Kapital kann ein Teil als Darlehen zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum entnommen werden. Der entnommene Betrag muss zwischen 10.000 und 50.000€ liegen. Das Darlehen ist zinslos und steuerfrei. Es muss in gleichen Monatsraten bis zur Vollendung des 65.Lebensjahres wieder in den Vertrag eingezahlt werden.

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