Kassenwahlrecht
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Kassenwahlrecht
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Ist man Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse, kann man die Kasse, bei der man sich versichert frei wählen. In Betracht kommen dabei alle AOK`s, die Ersatzkassen und geöffnete Innungskrankenkassen und Betriebskrankenkassen.
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