Kaufvertrag

finanzen.de Lexikon

finanzen.de Lexikon
 

Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein Vertrag auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB, § 433). Er verpflichtet den Verkäufer einer Sache, dem Käufer den Gegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, im Gegenzug verpflichtet er den Käufer, den vereinbarten Preis zu zahlen und den Gegenstand abzunehmen. So wäre der Ablauf eines regulären Kaufvertrags. Ein regulärer Kaufvertrag kann durch unterschiedlichste Störungen behindert werden, die ganz oder teilweise durch juristische Schritte behoben werden können.

 

Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?

Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:

Suche

Fanden Sie diese Seite nützlich?

Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.