Kindererziehungszeit
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Kindererziehungszeit
Die Kindererziehungszeiten werden als Pflichtbeitragszeiten für die Rente angerechnet. Eine tatsächliche Beitragszahlung erfolgt in dieser Zeit nicht, es wird vielmehr ein fiktiver Verdienst angenommen. Die Kindererziehungszeit wird für Kinder, die nach 1991 geboren sind, mit drei Jahren für jedes Kind angesetzt. Zu den Kindererziehungszeiten können Beitragszeiten aus einer Berufstätigkeit hinzukommen, wenn während der ersten drei Lebensjahre des Kindes einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen wird.
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