Kraftfahrzeuge
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Kraftfahrzeuge
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Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger gehören nicht zum Hausrat. Ausnahmen siehe Hausrat. Hausrat ist unter bestimmten Voraussetzungen auch in Ihrem KFZ versichert. Beispiel: Sie haben Ihr KFZ in einem Parkhaus abgestellt. Nach dem Einkauf bemerken Sie, dass eine Scheibe eingeschlagen und Ihre Lederjacke vom Rücksitz gestohlen wurde. Die Lederjacke ist über die Außenversicherung versichert.
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