Krankenversicherung der Rentner KVDR

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Krankenversicherung der Rentner KVDR

Auch für Rentner besteht eine Krankenversicherungspflicht, sie wird üblicherweise durch die Krankenversicherung für Rentner (KVdR) übernommen. Hier wird versichert, wer alle Voraussetzungen für den Rentenbezug der gesetzlichen Rente erfüllt, wer Rente beantragt hat und in der gesetzlichen Krankenversicherung eine bestimmte Vorversicherungszeit nachweisen kann. Übernommen wird die KVdR von den Trägern der gesetzlichen Krankenkassen, das heißt, im Wesentlichen von den Allgemeinen Ortskrankenkassen und den Ersatzkassen. Die Beiträge für die KVdR werden von dem Träger der Rentenversicherung und dem Rentner bezahlt. Auch privat krankenversicherte Rentner haben einen Anspruch auf einen Beitrag der BfA zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen.

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