Künstler
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Künstler
Die Krankenversicherung für Künstler (und Publizisten) ist im Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) geregelt. Nach diesem Gesetz sind selbstständige Künstler und Publizisten versicherungspflichtig in der Krankenversicherung.
Als Künstler oder Publizist gelten Sie dann, wenn Sie selbstständig erwerbstätig Musik, darstellende oder bildende Kunst schaffen, ausüben oder lehren, oder als Schriftsteller, Journalist oder in anderer Weise publizistisch tätig sind, also z.B. Maler, Bildhauer, Tänzer, Sänger, Musiker, Schauspieler, Musiklehrer.
Als Künstler können Sie sich unter folgenden Voraussetzungen auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen:
· als Berufsanfänger oder
· als Höherverdienender.
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