Landesversicherungsanstalt (LVA)

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Landesversicherungsanstalt (LVA)

Die Landesversicherungsanstalten sind Träger der Rentenversicherung der Arbeiter. Sie sind zuständig für Versicherte, die als Arbeiter beschäftigt sind und nicht einer Sonderversicherungsanstalt angehören. Verteilt auf das Bundesgebiet gibt es insgesamt 23 Landesversicherungsanstalten. Zuständig für die Versicherung eines Arbeiters ist in der Regel die LVA am Wohnsitz des Versicherten. Seit dem 01.10.2005 treten alle bisherigen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung unter dem gemeinsamen Namen der Deutschen Rentenversicherung auf. Für alle Versicherten und Rentner in Deutschland ist damit die Deutsche Rentenversicherung ihr Ansprechpartner.

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