Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz (LuV)
finanzen.de Lexikon

Landwirtschafts- und Verkehrs- Rechtsschutz (LuV)
Kategorie(n):
Rechtschutz-Kombination für Inhaber von land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben: Gilt, wenn Sie den Betrieb allein oder mit anderen bewirtschaften. Für Mitglieder der land- bzw. forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft, die nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Der Rechtsschutz wird wirksam für Ihren beruflichen und privaten Bereich. Verkehrs-Rechtschutz ist mit eingeschlossen, jedoch nicht für Lastkraft- und sonstige Nutzfahrzeuge, Omnibusse und Anhänger, soweit dieses Fahrzeug nicht für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt ist.
LuV - Rechtschutz besteht aus:
· Allgemeiner Schadenersatz-Rechtschutz,
· Verkehrs-Schadenersatz-Rechtschutz,
· Arbeits-Rechtsschutz,
· Wohnungs- und Grundstücks-Rechtschutz für land- oder forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile,
· Allgemeiner Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
· Verkehrs-Rechtschutz im Vertrags- und Sachenrecht,
· Steuer-Rechtschutz vor Gerichten,
· Sozialgerichts-Rechtsschutz,
· Verwaltungs-Rechtschutz in Verkehrssachen,
· Disziplinar- und Standes-Rechtschutz,
· Allgemeiner Straf-Rechtschutz,
· Verkehrs-Straf-Rechtschutz,
· Allgemeiner Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz,
· Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz,
· Beratungs-Rechtschutz im Familien- und Erbrecht.
Haben Sie nicht gefunden, was Sie interessiert hat?
Nutzen Sie unsere Suchfunktion, um detailierte Informationen zu finden:
Suche
Fanden Sie diese Seite nützlich?
Dann klicken Sie auf +1, um Ergebnisse von finanzen.de bevorzugt bei Google angezeigt zu bekommen. So können Sie sich auch bei zukünftigen Fragen rund um das Thema Versicherung und Finanzen sicher sein, immer eine kompetente Antwort zu erhalten.





