Leasing - Vertrag

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Leasing - Vertrag

Ein Leasing-Vertrag greift üblicherweise beim Leasing eines Kraftfahrzeugs. In diesem Fall mietet der Leasingnehmer ein Auto über mehrere Jahre hinweg von einem Leasinggeber. Während dieser Zeit ist er der Halter des Fahrzeugs und der Besitzer, das Eigentum bleibt beim Leasinggeber. Der Leasingnehmer hat in der Regel eine Anzahl freier Kilometer im Vertrag eingeschlossen, darüber hinausgehende Fahrleistungen werden separat gezahlt. Nach dem Ablauf des Leasing-Vertrags kann der Restwert des Fahrzeugs gezahlt werden, damit wird der Leasingnehmer Eigentümer. Alternativ wird der Wagen an den Leasinggeber zurückgegeben. Der Leasing-Vertrag kann unterschiedlich gestaltet sein, wobei sich die Monatsrate nach der Höhe der Anzahlung, dem Fahrzeug selbst, der jährlichen Kilometerleistung und der Länge der Vertragslaufzeit richtet. Da Leasingraten unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden können, kann ein Leasing-Vertrag im Vergleich zum Kauf eine wirtschaftlich und steuerlich sinnvolle Alternative sein.

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