Leistungspflicht

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Leistungspflicht

Ihre Versicherung ist zur Leistung, d.h. zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen verpflichtet. Dabei müssen folgende, vom zuständigen Schadenbüro zu überprüfende Voraussetzungen vorliegen: Formell: a) Bestehen eines Rechtsschutz-Vertrages, b) Versicherungsschutz für das betroffene Risiko, c) fristgerechte Beitragszahlung des Versicherungsnehmers Materiell: a) Der in der Schadenmeldung geschilderte Sachverhalt muss einer Leistungsart zugeordnet werden können; b) Der Zeitpunkt des Rechtsschutz-Falles muss in die Laufzeit des Rechtsschutz-Vertrages fallen Beachten Sie in diesem Zusammenhang: die Wartezeit c) Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen muss im örtlichen Geltungsbereich erfolgen; d) Ein Risikoausschluss darf nicht vorliegen; e) Sie müssen Ihre Obliegenheiten erfüllt haben; f) Die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen müssen ausreichende Erfolgsaussichten haben - und der voraussichtliche Kostenaufwand darf nicht in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg stehen.

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