Leitungswasser
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Leitungswasser
Schäden, die durch austretendes Leitungswasser verursacht werden, sind in der Wohngebäude- und der Hausratversicherung abgedeckt. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen legen im Detail fest, unter welchen Umständen Schäden durch Leitungswasser von der Versicherung übernommen werden. Die Kostenübernahme kann durchaus nur eingeschränkt sein, so dass nicht jeder Schaden aus Leitungswasser tatsächlich durch die Versicherung abgedeckt ist. Es empfiehlt sich deshalb eine Überprüfung der Leistungseinschlüsse und falls notwendig oder gewünscht, eine Erweiterung der Kostenübernahme durch entsprechende Vertragsklauseln.
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