Lohnabzugsverfahren

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Lohnabzugsverfahren

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Arbeitnehmeranteile der Pflichtbeiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung vom Bruttolohn des Arbeitnehmers einzubehalten und zusammen mit den Arbeitgeberanteilen als Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die für den Arbeitnehmer zuständige Krankenkasse abzuführen (Lohnabzugsverfahren). Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil betragen i.d.R. je die Hälfte des Gesamtbeitrags.

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