Mehrkosten Behördliche Auflagen

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Mehrkosten Behördliche Auflagen

Behördliche Auflagen zur Absicherung von Gebäuden können zu Mehrkosten führen, wenn ein Schaden an einem Gebäude beseitigt werden muss. Ist die Kostenübernahme für behördliche Auflagen im Leistungsspektrum der Wohngebäudeversicherung eingeschlossen, dann können diese bei der Versicherung entsprechend geltend gemacht werden. Angesetzt wird in diesem Fall ein marktüblicher Wert für diese Kosten.

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